Asbest, PCB, PAK, Holzschutzmittel
Vor einem Rückbau oder der Sanierung von Gebäuden stellt sich die Frage: Ist das Gebäude mit Schadstoffen belastet? Für alle Gebäude mit Baujahr vor 1990 ist eine Untersuchung auf heute verbotene Schadstoffe notwendig. Dazu zählen Asbest, polychlorierte Biphenyle (PCB), die Holzschutzmittel Lindan und PCP oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Um eine Gefährdung von Mensch und Umwelt zu verhindern, bedarf es einer seriösen Abklärung vor Baumassnahmen durch eine fachkundige Firma. Wir führen bei Bedarf einen Gebäudecheck durch und erstellen ein Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept gemäss VVEA und Auflagen Baubewilligung
Das Entsorgungskonzept gemäss Abfallverordnung VVEA ist in vielen Fällen obligatorisch für Bauprojekte. Es ist vorgeschriben für bewilligungspflichtige Bauprojekte, falls schadstoffhaltige Abfälle anfallen oder wenn mehr als 200 Kubikmeter Abfälle erzeugt werden. Wir erstellen das Entsorgungskonzept für ihr Projekt und definieren die Entsorgungswege gemäss Umwelt- und Abfallgesetzgebung.
Durchführung und Berichterstattung nach anerkannten Richtlinien
Wir sind anerkannte Asbest-Diagnostiker mit nationaler Prüfung und auf der FACH-Liste eingetragen.
Unsere Gebäudechecks führen wir gemäss den gültigen Richtlinien der „Vereinigung Asbestberater Schweiz“ (VABS) durch. Die Bauherrschaften erfüllen damit ihre gesetzliche Pflicht zur Schadstoffabklärung vor Sanierungs- und Rückbauprojekten gemäss der „Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen” (VVEA) .
Verpflichtet Sie eine Auflage in der Baubewilligung zur Erstellung einer Gebäudeschadstoff-Abklärung?